Biometrische Sicherheitstechnik

Allgemeines

Biometrie heißt die Ausnutzung von Körpermerkmalen zur eindeutigen Identifizierung von Personen. Ist eine Person identifiziert, können ihr damit bestimmte Zugänge geöffnet oder Zugriffe gestattet werden.

Dabei ist streng zwischen Identifizierung und Authorisierung zu unterscheiden. Es bleibt nach wie vor möglich, Alternativpersonen zu benennen, die mit einer Vollmacht ausgestattet werden können. Die üblicherweise bei besitz- und wissensbasierten Identifierungsformen, wie der Geldkarte, zum Einsatz kommenden "Vollmachts"verfahren - weiterreichen der Karte und weitersagen der PIN - entfallen glücklicherweise ganz.

Anonyme Biometrie

In Zusammenarbeit mit der RJM hat die IKS ein Verfahren entwickelt, daß es gestattet, statt einer Identifizierung einer Person, eine reproduzierbare, aber völlig personenunabhängige Zugangsdaten zu gewinnen. Dieses Verfahren ist zum Patent angemeldet.

Bei diesem Verfahren werden mit Hilfe von öffentlich zugänglichen Steuerdaten die Biometriedaten zu 128bit Zugangsdaten verarbeitet. Rückschlüsse von den Steuerdaten auf die Person (sprich Biometriedaten) oder auf die Zugangsdaten ist ausgeschlossen.

Basierend auf unserer Personenidentifizierung lassen sich verschiedenste Dienste anbieten:

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