AGB
AGB
Stand: 1.Februar 2004
I. Allgemeines
Alle Angebote und Leistungen der IKS GmbH unterliegen ausschließlich den Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der IKS GmbH. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme/-Nutzung der Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen; diese gelten auch dann nicht, wenn die IKS GmbH ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform. Verträge kommen allein durch schriftlichen Abschluss oder Ausführung seitens der IKS GmbH zustande. Angebote der IKS GmbH haben maximal 30 Tage Gültigkeit und sind bis zur endgültigen Klärung aller technischen und kaufmännischen Details freibleibend. Willenserklärungen von und an bzw. Vereinbarungen mit Vertretern und/oder Mitarbeitern der IKS GmbH werden erst durch schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
II. Leistungen, Kundenpflichten und Kundengeräte, Domains
- Soweit zur Auftragsausführung erforderlich, wirkt der Kunde jeweils rechtzeitig mit, erbringt insbesondere die notwendigen Unterlagen und sonstigen Voraussetzungen und unterrichtet die IKS GmbH schriftlich über Umstände, die für eine sachgerechte Beratung bzw. Bearbeitung von Bedeutung sein können. Erfolgt dies nicht rechtzeitig und/oder entgegen den Vereinbarungen bzw. Erfordernissen, ist ein der IKS GmbH entstehender zeitlicher bzw. kostenmäßiger Mehraufwand entsprechend der Preisliste der IKS GmbH zusätzlich zu vergüten. Die IKS GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die über die IKS GmbH geleiteten Datenpakete durch die IKS GmbH nicht auf ihren Inhalt hin überprüft werden können, und stellt sicher, dass die Nutzung der Leistungen der IKS GmbH durch ihn bzw. seine Vertragspartner/ Nutzer nicht zu einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften (z.B. i.S. StGB, OWiG, UWG, UrhG, MarkG, PatG) führt.Die IKS GmbH kann rechtswidrige Netzinhalte sperren bzw. nach erfolgloser Abmahnung den Kunden vom Netz abschalten, falls der Kunde bekannt werdende rechtswidrige Netzinhalte trotz Aufforderung seitens der IKS GmbH nicht sofort entfernt oder falls bekannt wird, dass er oder seine Kunden urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig up- oder downloaden, verbreiten usw. Das gleiche gilt auch bei Versendung bzw. Durchleitung von eMails, Bulk Mail (Spam Mail), kommerzieller oder politischer Werbung, Kettenbriefen, sonstigen Massensendungen oder unerbetenen Sendungen an Empfänger (z.B. auch bei Nichtbeachtung sog. Robinsonlisten), auch bei Verwendung von Mailservern des Kunden als Fremd-Relay durch Dritte, schließlich auch bei sonstigen Verhaltensweisen, die zum Nachteil anderer Kunden der IKS GmbH eine nicht nur momentane Verschlechterung der durchschnittlichen Kapazität herbeiführen oder eine Rufschädigung der IKS GmbH zur Folge haben können. Begründet ein rechtswidriges Verhalten des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag Ansprüche Dritter gegen die IKS GmbH GmbH, so stellt der Kunde die IKS GmbH hiervon unverzüglich, auch nach Vertragsende, frei. (z.B. wegen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, sowie wegen seiner und seiner Kunden Webdesign- und Website-Inhalte und Homepages).
- Kundengeräte: Soweit ausdrücklich vereinbart, stellt die IKS GmbH gegen Entgelt den notwendigen Raumbedarf für die Aufstellung der zur Leistungserbringung erforderlichen kundenseitigen (kundeneigenen bzw. vom Kunden bei Dritten gemieteten oder geleasten) Geräte zur Verfügung. Die IKS GmbH hat, soweit nicht in Ziff. V abweichend geregelt, keinerlei Haftung für Verschlechterung und Untergang kundeneigener Geräte, Soft- und Firmware. Der Kunde schließt auf eigene Kosten eine ausreichende Versicherung gegen die üblichen Risiken ab (z.B. Feuer, Wasser, Diebstahl, Einbruch, Vandalismus und Schadensversicherung gegen Schäden Dritter im Zusammenhang mit Kundengeräten). Kundengeräte müssen insbesondere den Vorschriften des Bundesamtes für Post und Telekommunikation entsprechen, zum Anschluss zugelassen sein und sich stets in einwandfreiem Zustand befinden, so dass von ihnen keine nachteiligen Einflüsse auf andere Geräte und Einrichtungen ausgehen können.
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Wartung: Installation und Wartung dieser Geräte erfolgen durch und auf Kosten des Kunden oder durch von ihm beauftragte und gegenüber der IKS GmbH ausreichend schriftlich bevollmächtigte Fachfirmen. Die IKS GmbH ermöglicht legitimierten Wartungsbeauftragten für die erforderlichen Arbeiten den Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten während der Bürozeit und nach vorheriger Absprache außerhalb der Bürozeit, jedoch stets nur in entgeltpflichtiger Begleitung des Personals der IKS GmbH.
Bürozeiten: 8.30–17.30 Uhr
Wartung: Der Kunde meldet sich 2 Tage vorher telefonisch oder per mail bei Support
Notfall: Der Kunde meldet sich im Voraus telefonisch oder per mail bei Support
Hotline-Zeiten: 17.30–8.30 Uhr
Wartung: Anmeldung 7 Tage vorher.
Notfall: Der Kunde meldet sich telefonisch bei der Hotline. Reaktionszeit 2 h
Der Zugang regelt sich gemäß Preisliste.
- Domains: Vom Kunden gewünschte Domains wird die IKS GmbH bei der Domainverwaltungsstelle DENIC e.G. nur als bevollmächtigter Vertreter für den Kunden oder, soweit dieser Subprovider sein sollte, für dessen Endkunden registrieren. Mit dieser Registrierung kommt unmittelbar zwischen dem (End-)Kunden einerseits und DENIC andererseits ein Domain-Vertrag zustande, für den die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien gelten (http://www.denic.de/). Fällt die IKS GmbH als Provider weg, gilt für den Kunden die DENIC-"Direct"-Preisliste. Ist der Kunde Subprovider, hat er rechtzeitig auch seinen Kunden die ihm gegenüber der IKS GmbH und anderen Leistungserbringern (z.B. DENIC) obliegenden Verpflichtungen vertraglich aufzuerlegen, erforderliche Vollmachten und sonstige Willenserklärungen der Endkunden (z.B. Wünsche i.S. § 8 DENICRegistrierungsbedingungen) beizubringen und seine Endkunden über deren Rechte aus dem direkten Vertragsverhältnis mit DENIC stets unterrichtet zu halten.
- Subunternehmer: Die IKS GmbH ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, wird diese aber jeweils vorher dem Kunden namentlich mitteilen.
III. Termine, Verzug
- Termine sind nur als ca.-Angaben zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als "verbindlich" vereinbart wurden. Der Kunde kann der IKS GmbH eine angemessene, mindestens zweiwöchige Frist, die erst nach dem ca.-Termin beginnen darf, zur Erbringung der Leistung setzen. Vor Ablauf dieser Frist kommt die IKS GmbH nicht in Verzug. In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen sowie nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Lieferanten der IKS GmbH), die die IKS GmbH nicht zu vertreten hat und die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist die IKS GmbH, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, zum Rücktritt berechtigt, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Vor Ablauf von 3 Monaten besteht ein Rücktrittsrecht nur, wenn das Interesse des Kunden an der Erfüllung infolge der Verzögerung weggefallen ist und die IKS GmbH hierauf vom Kunden rechtzeitig hingewiesen wurde. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
- Im Falle des Leistungsverzuges der IKS GmbH kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nach seiner Wahl vom gesamten Vertrag oder von dem von der IKS GmbH noch nicht erfüllten Teil zurücktreten. Hat die IKS GmbH bereits einen abgrenzbaren Teil der geschuldeten Leistung erbracht, der für den Kunden verwendbar ist, so besteht das Rücktrittsrecht nur hinsichtlich der übrigen Leistung.
IV. Preise, Entgelte, Zahlungen, Verzug
- Maßgebend sind die vereinbarten Preise. Festpreise für Werk- und Dienstleistungen gelten nur, soweit die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Gültigkeitsdauer unbehindert durchgeführt werden können. Für verlangte Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen gelten Zuschläge gemäß Preisliste. Bei fehlender Preisvereinbarung sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Listenpreise der IKS GmbH (u.zw. auch für anfallende Reisen Mitarbeitern der IKS GmbH) maßgebend. Die Kosten von Leitungsanbindungen vom Kunden zur IKS GmbH, ferner die Kosten von evtl. Geräteinstallationen, der Anbindung an Geräte der IKS GmbH sowie der Wartung und Reparatur der installierten Geräte werden dem Kunden gesondert berechnet.
- Nutzungsentgelte sind ab Zurverfügungstellung der Vertragsleistungen zu entrichten. Das Entgelt für Teile von Vertragsmonaten wird auf der Grundlage von 30 Tagen je Monat anteilig errechnet. Das Entgelt für Leistungen, die über die vereinbarten Pauschalleistungen hinaus in Anspruch genommen werden, bemisst sich nach den jeweils bei Inanspruchnahme gültigen Preisen der IKS GmbH.
- Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) sind jeweils bis zum 3. Werktag des Monats zu zahlen. Das erste Monatsentgelt wird seitens der IKS GmbH durch Rechnung fällig gestellt, die folgenden Monatsbeträge werden automatisch durch kalendermäßige Bestimmung gemäß Satz 1 fällig. Ein Dauerbeleg wird gestellt. Der Kunde ermächtigt die IKS GmbH , fällige Monatsbeträge auch im Lastschriftverfahren einzuziehen. Im übrigen sind alle Rechnungen binnen 2 Wochen nach Rechnungsdatum und Erbringung der Leistung zu zahlen. Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und/oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Wertstellung erfolgt an dem Tag, an dem über den Gegenwert endgültig verfügt werden kann. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag der bedingungslosen Gutschrift des Zahlungseingangs.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich jeweiliger Mehrwertsteuer und können bei nachträglichen Leistungsänderungen geändert werden. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem vertragsgemäßem Leistungsdatum (z. B. auch bei Abrufaufträgen) mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Ausführung oder Bereitstellung gültigen Preise. Dies gilt entsprechend nach Zeitablauf einer Festpreiszusage. Im Angebot oder Vertrag nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen sowie Änderungen, Zusätze und Ergänzungen, die sich zur Durchführung des Auftrages als notwendig erweisen bzw. auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden, sind zusätzlich zu vergüten. Dies gilt insbesondere bei ungeeigneten oder geänderten Vorgaben des Kunden, bei verzögerter Mitwirkung des Kunden und/oder dessen Nach- oder Nebenunternehmer. Die IKS GmbH wird den Anspruch, soweit tunlich, vorher telefonisch oder per eMail ankündigen und ein Angebot vorlegen, bevor mit der Ausführung begonnen wird.
- Bei Überschreitung des Zahlungstermins fallen Verzugszinsen von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszins der EZB an. Die IKS GmbH kann bei Verzug alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen, auch unbeschadet weiterer Ansprüche fristlos kündigen und die vertraglichen Leistungen einstellen, insbesondere den Kunden vom Netz abschalten, wenn der Kunde für 2 aufeinanderfolgende Monate ganz oder teilweise mit den Monatsrechnungen wegen laufender Entgelte bzw. mit einem Saldo, der einen Zweimonatsbetrag an laufenden Entgelten übersteigt, in Verzug gerät.
- Der Kunde kann nur aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit es sich um rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Gegenansprüche handelt.
V. Haftungsbegrenzung
- Die IKS GmbH haftet dem Grunde nach in voller Höhe, falls die IKS GmbH bzw. ihre Organe bzw. leitenden Angestellten der Vorwurf des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit trifft, ferner dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) und bei Körperschäden. Unberührt bleiben auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
- Der Höhe nach wird, soweit zulässig, die Haftung, z.B. aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden (sog. vertragstypischen Durchschnittsschaden) begrenzt. Vorhersehbar ist nur derjenige Schaden, den die IKS GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die die IKS GmbH bzw. ihre Erfüllungsgehilfen gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
- Jegliche sonstigen Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, z. B. auch aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die IKS GmbH als auch gegen deren Erfüllungsbzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, er gilt aber nicht, wenn die Haftung auf einer Zusicherung beruht, die den Kunden gerade gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
VI. Datenschutz, Datenaustausch, Geheimhaltung
- Die Einhaltung aller eventuell zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt dem jeweiligen Vertragspartner für seinen Zuständigkeitsbereich. Insbesondere das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind von beiden Vertragspartnern zu beachten. Beide Vertragspartner verpflichten sich, ihnen zur Kenntnis gelangte Daten des jeweils anderen Vertragspartners auch nach Beendigung dieses Vertrages geheimzuhalten. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des TDDSG und der TDSV.
- Die IKS GmbH ist berechtigt, das Volumen des Datenverkehrs zu protokollieren, um die Angemessenheit der im Rahmen dieses Vertrages übertragenen Datenmengen auf das Netz der IKS GmbH zu überprüfen.
- Der Kunde ist mit einer Speicherung und Nutzung seiner persönlichen Daten durch die IKS GmbH einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde und dessen Endnutzer sind mit der Veröffentlichung ihrer für den Internetzugang benutzten Telefonanschlußnummern einverstanden.
VII. Vertragsbeendigung
- Verträge auf unbestimmte Zeit können beiderseits mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Wird ein Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, verlängert er sich jeweils um dieselbe Vertragsdauer, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung eine Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablaufzeitpunkt gekündigt wird. Unberührt bleibt das beiderseitige Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde, z.B. auch in den in Ziff. II.2 und IV.5 genannten Fällen. Bei Auflösung oder Stillegung des Kunden bzw. im Falle der Beantragung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und/oder das Vermögen seiner Gesellschafter endet das Vertragsverhältnis automatisch ohne Kündigung mit Eintritt eines derartigen Umstandes. Für die Kündigung von Werkverträgen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
- Alle Kündigungen haben per Einwurf-Einschreiben zu erfolgen.
VIII. Sonstiges, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Der Kunde wird nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen firmen- bzw. personenbezogenen Daten mit Hilfe der EDV verarbeitet werden.
Ergänzend gelten, soweit einschlägig, die jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen der IKS GmbH für Internet-Anbindung (bezeichnet als: "BVB-I"), für Werk- und Dienstleistungen (bezeichnet als: ".BVB-WD") bzw. Hard- und Softwarekauf (bezeichnet als: "BVB-K") oder - vermietung (bezeichnet als: "BVB-M"). Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf deren Einhaltung kann im Einzelfall nur schriftlich verzichtet werden.
Aktuelle Preisliste vom 1.8.2009
Allgemeiner Stundensatz für Dienstleistungen: 120€, Abrechnungseinheit 15min
Wochenend- und Feiertagszuschlag: 50%
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